Zweck der Familienstiftung ist gemäß §5 ihrer Verfassung:
a) den bedürftigen Angehörigen der Familie zu helfen
b) die Erziehung der jungen Mitglieder der Familie zu erleichtern und ihre Ausbildung zu fördern
c) den allgemeinen Wohlstand der Familie zu heben und den strebsamen Mitgliedern der Familie zu ermöglichen, sich eine gesicherte Existenz zu schaffen.
d) den Zusammenhalt der Familie zu fördern
Oberstes Beschlussorgan der Stiftung ist der Familienrat. Die laufenden Geschäfte führt der Vorstand, bestehend aus Präses und 4 weiteren Vorstandsmitgliedern, die jeweils auf 4 Jahre gewählt werden. Sonstige Funktionsträger sind der Familiengenealoge (Markus) und der Beauftragte für die im Ausland lebenden Familienmitglieder (Dagmar).
Der Familienrat tritt einmal im Jahr zusammen, entweder anlässlich der Familientage oder in den anderen Jahren zu jeweils festzusetzenden Terminen. Die Familientage finden alle zwei Jahre am 2. Wochenende im Juni vornehmlich auf Schloss Höhnscheid , dem Zentrum der Baltischen Ritterschaften, statt.
Alle zwei Jahre erscheint das Nachrichtenblatt der Familie v. Brevern.
Zu erreichen ist die Familienstiftung über die Email-Adresse ihres Präses Markus v. Brevern :